Anlage 1 – (zu § 5 Absatz 3)

WESER_JADELOTSV_2003 · Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Weser I und Weser II/Jade

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 263, S. 3 – 4;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Ort der Übernahme des Seelotsen Anmeldezeit für die Anforderung des Seelotsen a) Empfänger der Lotsenanforderung b) UKW-Kanal c) E-Mail d) Telefonnummer e) Telefax-Nummer
1.Von See einlaufende Schiffe
Lotsenversetzpositionen im Verkehrstrennungsgebiet „Jade Approach“ Mindestens 24 Stunden sowie zusätzlich drei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Lotsenversetzposition. Beträgt die Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als 24 Stunden, muss der Seelotse unverzüglich nach der letzten Abfahrt angefordert werden. a)Lotsenstation Weser II/Jade
b)6 (WESER/JADE PILOT)
c)dispo@weserjadepilot.de
d)+49 471 944242
e)+49 471 9442439
Außenposition des Seelotsreviers Weser II/Jade-Lotsenschiff im Bereich Leuchttonne „Weser 3/Jade 2“ Mindestens zwölf Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Außenposition. Beträgt die Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwölf Stunden, muss der Seelotse unverzüglich nach der letzten Abfahrt angefordert werden. a)Lotsenstation Weser II/Jade
b)6 (WESER/JADE PILOT)
c)dispo@weserjadepilot.de
d)+49 471 944242
e)+49 471 9442439
Außenstation des Seelotsreviers Weser I bei Bremerhaven Mindestens zwölf Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Lotsenstation. Beträgt die Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwölf Stunden, muss der Seelotse unverzüglich nach der letzten Abfahrt angefordert werden. a)Lotsenstation Weser I
b)6 (WESER RIVER PILOT)
c)order@weserriverpilot.com
d)+49 471 9414141
e)entfällt
2.Teilstreckenverkehr und auslaufende Schiffe
Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Weser I von Brake bis Bremen, ohne Schiffe ab Brake weseraufwärts Mindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit. Bei Abfahrten in der Zeit von 19 Uhr bis 8 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 17 Uhr angezeigt werden. a)Lotsenstation Weser I
b)entfällt
c)order@weserriverpilot.com
d)+49 471 9414141
e)entfällt
Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Weser I von Nordenham bis Bremerhaven sowie Brake und Elsfleth bei Schiffen weseraufwärts Mindestens drei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit. Bei Abfahrten in der Zeit von 19 Uhr bis 8 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 17 Uhr angezeigt werden. a)Lotsenstation Weser I
b)entfällt
c)order@weserriverpilot.com
d)+49 471 9414141
e)entfällt
Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Weser II/JadeLotsbezirk 1 (Außenweser und Lotsenversetzposition bei Bremerhaven) Mindestens drei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit. Bei Abfahrten in der Zeit von 19 Uhr bis 8 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 17 Uhr angezeigt werden. a)Lotsenstation Weser II/Jade
b)6 (WESER/JADE PILOT)
c)dispo@weserjadepilot.de
d)+49 471 944242
e)+49 471 9442439
Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Weser II/JadeLotsbezirk 2 (Jade) Mindestens drei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit. Bei Abfahrten in der Zeit von 19 Uhr bis 8 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 17 Uhr angezeigt werden. a)Lotsenstation Weser II/Jade
b)6 (WESER/JADE PILOT)
c)dispo@weserjadepilot.de
d)+49 471 944242
e)+49 471 9442439
____________
Die Meldung der Anforderung von Lotsen für Schiffe, die aus dem Seelotsrevier Weser I kommen, soll mindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Lotsenversetzposition „Geeste“ erfolgen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 1 WESER_JADELOTSV_2003 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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