Gesetz über die soziale Wohnraumförderung
WOFG · 46 Normen
- § 1Zweck und Anwendungsbereich, Zielgruppe
- § 2Fördergegenstände und Fördermittel
- § 3Durchführung der Aufgaben und Zuständigkeiten
- § 4Bauland, sonstige Rahmenbedingungen
- § 5Anforderungen an die Förderung
- § 6Allgemeine Fördergrundsätze
- § 7Besondere Grundsätze zur Förderung von Mietwohnraum
- § 8Besondere Grundsätze zur Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums
- § 9Einkommensgrenzen
- § 10Wohnungsgrößen
- § 11Förderempfänger
- § 12Bevorzugung von Maßnahmen, zusätzliche Förderung
- § 13Förderzusage
- § 14Zweck, Beteiligte
- § 15Gegenstände des Kooperationsvertrags
- § 16Wohnungsbau, Modernisierung
- § 17Wohnraum
- § 18Haushaltsangehörige
- § 19Wohnfläche
- § 20Gesamteinkommen
- § 21Begriff des Jahreseinkommens
- § 22Zeitraum für die Ermittlung des Jahreseinkommens
- § 23Pauschaler Abzug
- § 24Frei- und Abzugsbeträge
- § 25Anwendungsbereich
- § 26Gegenstände und Arten der Belegungsrechte
- § 27Wohnberechtigungsschein, Sicherung der Belegungsrechte
- § 28Bestimmung und Sicherung der höchstzulässigen Miete
- § 29Dauer der Belegungs- und Mietbindungen
- § 30Freistellung von Belegungsbindungen
- § 31Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen
- § 32Sonstige Vorschriften der Sicherung
- § 33Geldleistung bei Gesetzesverstößen
- § 34Grundlagen der Ausgleichszahlung
- § 35Einkommensermittlung und Einkommensnachweis
- § 36Höhe der Ausgleichszahlung und Leistungszeitraum
- § 37Wegfall und Minderung der Ausgleichszahlung
- § 44Sonderregelungen für einzelne Länder
- § 45Förderung mit Wohnungsfürsorgemitteln
- § 46Zeitlicher Anwendungsbereich
- § 47Darlehen des Bundes und Förderung auf Grund früheren Rechts
- § 48Anwendung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
- § 49Anwendung des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland
- § 50Anwendung des Wohnungsbindungsgesetzes, der Neubaumietenverordnung und der Zweiten Berechnungsverordnung
- § 51Anwendung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
- § 52Bußgeldvorschriften
Gesetz über die soziale Wohnraumförderung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.