Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
WOS_2002 · 62 Normen
- § 1Wahlvorstand
- § 2Wählerliste
- § 3Einsprüche gegen die Wählerliste
- § 4Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- § 5Wahlausschreiben
- § 6Wahlvorschläge
- § 7Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- § 8Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
- § 9Ungültige Wahlvorschläge
- § 10Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 11Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
- § 12Stimmabgabe
- § 13Wahlvorgang
- § 14Öffentliche Stimmauszählung
- § 15Feststellung des Wahlergebnisses
- § 16Wahlniederschrift
- § 17Benachrichtigung der Bekanntmachung der Gewählten
- § 18Aufbewahrung der Wahlakten
- § 19Zusätzliche Erfordernisse
- § 20Ordnung der Vorschlagslisten
- § 21Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 22Verteilung der Sitze auf die Vorschlagslisten
- § 23Ablehnung der Wahl
- § 24Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 25Ermittlung der Gewählten
- § 26Ablehnung der Wahl
- § 27Grundsatz für die Wahl des Mitglieds der Bordvertretung
- § 28Wahlvorschläge
- § 29Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 30Wahlergebnis
- § 31Verfahren
- § 32Wahlvorstand
- § 33Wählerliste
- § 34Wählbarkeitsliste
- § 35Bekanntmachung
- § 36Einsprüche gegen die Wählerliste oder die Wählbarkeitsliste
- § 37Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- § 38Wahlausschreiben
- § 39Wahlvorschläge
- § 40Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
- § 41Zustimmungserklärung der Bewerberinnen und Bewerber
- § 42Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- § 43Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
- § 44Ungültige Wahlvorschläge
- § 45Nichteinreichung von Wahlvorschlägen
- § 46Briefwahl
- § 47Vorbereitung der Stimmabgabe
- § 48Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
- § 49Frist für die Stimmabgabe
- § 50Stimmabgabe
- § 51Behandlung der Wahlbriefe durch den Wahlvorstand
- § 52Öffentliche Stimmauszählung
- § 53Feststellung des Wahlergebnisses
- § 54Wahlniederschrift
- § 55Benachrichtigung und Bekanntmachung der Gewählten
- § 56Aufbewahrung der Wahlakten
- § 57Wahl mehrerer Mitglieder des Seebetriebsrats
- § 58Wahl nur eines Mitglieds des Seebetriebsrats
- § 59Berechnung der Fristen
- § 60Inkrafttreten
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