Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz
WPAIV · 24 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Inhalt der Anzeige
- § 3Art und Form der Anzeige
- § 3aArt der Veröffentlichung von Informationen
- § 3bSprache der Veröffentlichung
- § 3cMitteilung der Veröffentlichung
- § 4Inhalt der Veröffentlichung
- § 7Mitteilung nach Artikel 17 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
- § 8Inhalt der Mitteilung
- § 9Art und Form der Mitteilungen
- § 10Art der Veröffentlichung
- § 11Mitteilung der Veröffentlichung
- § 12Inhalt der Mitteilung
- § 13Berechnung des Stimmrechtsanteils für die Mitteilung nach § 38 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
- § 14Sprache der Mitteilungen
- § 15Inhalt und Format der Veröffentlichung
- § 16Art und Sprache der Veröffentlichung
- § 17Mitteilung der Veröffentlichung
- § 18Art und Sprache der Veröffentlichung
- § 19Mitteilung der Veröffentlichung
- § 20Verfügbarkeit der Finanzberichte und Zahlungsberichte
- § 21Art der Veröffentlichung
- § 22Art, Sprache und Mitteilung der Veröffentlichung
- § 23Inkrafttreten
Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.