§ 137 – Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38 und 39 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden Fassung dieses Gesetzes
WPHG · Gesetz über den Wertpapierhandel
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 08.08.2018 – 2 StR 210/16ECLI:DE:BGH:2018:080818B2STR210.16.0
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