§ 23 – Tätigkeitsverbote für natürliche Personen, die nicht Geschäftsleiter sind
WPIG · Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
(1)Die Bundesanstalt kann der für einen Verstoß gegen § 19 Absatz 2 Nummer 5, 7 oder 8 verantwortlichen natürlichen Person, die zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht Geschäftsleiter ist, für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Aufnahme und Ausübung einer Tätigkeit als Geschäftsleiter eines Wertpapierinstituts in der Rechtsform einer juristischen Person untersagen.
(2)Verstößt eine natürliche Person, die zum Zeitpunkt des wiederholten Verstoßes nicht Geschäftsleiter ist, wiederholt gegen § 19 Absatz 2 Nummer 5, 7 oder 8 oder verstößt sie wiederholt gegen Artikel 14 oder 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder gegen Artikel 4 oder 15 der Verordnung (EU) 2015/2365, kann die Bundesanstalt ihr die Aufnahme und Ausübung einer Tätigkeit als Geschäftsleiter bei einem Wertpapierinstitut in der Rechtsform einer juristischen Person dauerhaft untersagen. § 22 Absatz 1 und 4 bleibt unberührt. Im Falle eines Verstoßes gegen die §§ 25i, 25k oder 25m des Kreditwesengesetzes oder gegen die Verordnung (EU) 2023/1113 kann die Bundesanstalt auch einer für den Verstoß verantwortlichen natürlichen Person, die zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht Geschäftsleiter war, vorübergehend für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Aufnahme und Ausübung einer Tätigkeit als Geschäftsleiter bei Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes untersagen.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 23 WPIG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 23 WPIG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.