Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
WPIG · 98 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 2aUnzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
- § 3Ausnahmen
- § 4Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große Wertpapierinstitute
- § 5Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
- § 5aBesondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554
- § 6Sofortige Vollziehbarkeit
- § 7Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
- § 8Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute
- § 9Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
- § 10Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht
- § 11Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen
- § 12Verschwiegenheitspflicht
- § 13Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung
- § 14Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung
- § 15Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen
- § 16Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung
- § 17Anfangskapital
- § 18Versagung der Erlaubnis
- § 19Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
- § 20Geschäftsleiter
- § 21Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
- § 22Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
- § 23Tätigkeitsverbote für natürliche Personen, die nicht Geschäftsleiter sind
- § 24Anzeige
- § 25Beurteilungszeitraum
- § 26Beurteilungskriterien und Untersagung
- § 27Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht
- § 28Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler
- § 29Bezeichnungsschutz
- § 30Registervorschriften
- § 31Information über die Sicherungseinrichtung
- § 32Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung
- § 33Interne Sicherungsmaßnahmen
- § 34Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung
- § 35Verstärkte Sorgfaltspflichten
- § 36Geldwäscherechtliche Pflichten für Investmentholdinggesellschaften
- § 37Verbotene Geschäfte
- § 38Anwendungsbereich
- § 39Internes Kapital und liquide Mittel
- § 40Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
- § 41Interne Unternehmensführung
- § 42Länderspezifische Berichterstattung
- § 43Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements
- § 44Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung
- § 45Risikosteuerung
- § 46Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung
- § 47Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung
- § 48Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle
- § 49Besondere Aufsichtsbefugnisse
- § 50Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
- § 51Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln
- § 52Besondere Liquiditätsanforderungen
- § 53Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
- § 54Veröffentlichungspflichten
- § 55Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
- § 56Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
- § 57Informationspflichten in Krisensituationen
- § 58Aufsichtskollegien
- § 59Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden
- § 60Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten
- § 61Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
- § 62Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung
- § 63Gemischte Holdinggesellschaften
- § 64Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute
- § 65Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute
- § 66Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute
- § 67Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften
- § 68Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung
- § 69Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere Aufsichtstechniken
- § 69aVermögenstrennung
- § 70Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute
- § 71Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute
- § 72Änderung der angezeigten Verhältnisse
- § 73Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
- § 74Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
- § 75Unterrichtungsbefugnis und Maßnahmen der Bundesanstalt
- § 76Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
- § 77Prüferbestellung und Anzeige
- § 78Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
- § 78aZuständigkeit
- § 78bAusnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15
- § 78cUnterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858
- § 78dZulassungsverfahren; Ausnahmen
- § 78eVersagung der Zulassung; Entzug der Zulassung
- § 78fUnterrichtung der ESMA
- § 79Maßnahmen bei Gefahr
- § 80Sonderbeauftragter
- § 81Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung
- § 81aZuordnung verwahrter kryptografischer Instrumente; Kosten der Aussonderung
- § 82Strafvorschriften
- § 83Bußgeldvorschriften
- § 84Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen und -maßnahmen
- § 84aBekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554
- § 85Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
- § 86Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute
- § 87Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
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