§ 19 – Übergangsvorschrift

WPIVERGV · Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Mittleren Wertpapierinstituten

§ 6 Absatz 4 und 5, § 7 Absatz 4 und 5, die §§ 8, 9, 11 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3, die §§ 14, 17 Absatz 3 Satz 2 sowie § 18 Absatz 1, Absatz 2 Satz 3 und Absatz 4 sind erstmals mit Beginn des auf das Inkrafttreten dieser Verordnung folgenden Geschäftsjahres anzuwenden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 19 WPIVERGV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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