§ 5 – Ausrichtung an der Strategie des Wertpapierinstituts

WPIVERGV · Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Mittleren Wertpapierinstituten

Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme müssen auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet sein, die in den Geschäfts- und Risikostrategien des Wertpapierinstituts niedergelegt sind. Dabei sind auch die langfristigen Effekte der Anlageentscheidungen des Wertpapierinstituts und dessen Unternehmenskultur zu berücksichtigen. Die Vergütungsparameter müssen sich an den Strategien ausrichten und das Erreichen der strategischen Ziele unterstützen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 5 WPIVERGV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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