Art. 7

WPOSTVTR1999G · Gesetz zu den Verträgen vom 15. September 1999 des Weltpostvereins

(1)Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)Der Tag, an dem die Verträge des Weltpostvereins für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 7 WPOSTVTR1999G und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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