Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen
WREGV · 17 Normen
- § 1Elektronische Kommunikation und Datenübermittlung
- § 2Nutzung des Portals
- § 3Nutzung der amtlichen Schnittstelle
- § 4Pflichten der mitteilungspflichtigen Behörden
- § 5Abfrage von Daten durch Auftraggeber
- § 6Auskunftserteilung an amtliche Verzeichnisstellen
- § 7Elektronische Kommunikation mit Unternehmen
- § 8Antrag auf Selbstauskunft; Gebühr
- § 9Anforderung ergänzender Informationen durch Auftraggeber
- § 10Mitteilung eines Unternehmens zu Selbstreinigungsmaßnahmen
- § 11Anforderungen an vorzulegende Gutachten und Unterlagen zur Bewertung einer Selbstreinigung
- § 12Datenschutz
- § 13Protokollierung
- § 14Veröffentlichungen der Registerbehörde zur elektronischen Kommunikation
- § 15Inkrafttreten
Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.