§ 8 – Beteiligte
WVG · Gesetz über Wasser- und Bodenverbände
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 03.12.2025 – 9 C 5.24ECLI:DE:BVerwG:2025:031225U9C5.24.0
1. Soweit Regelungen des Wasserverbandsgesetzes nach § 55 Abs. 1 WG LSA für Unterhaltungsverbände nach § 54 Abs. 1 WG LSA gelten, handelt es sich um Landesrecht (wie BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - juris Rn. 11 zur früheren Rechtslage in Sachsen-Anhalt). 2. Der Vorteil, der die Umlage der Verbandsbeiträge nach Art. 56 Abs. 1 WG LSA im Hinblick auf die Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung nach Art. 104a ff. GG rechtfertigt, liegt darin, dass den Eigentümern von Grundstücken im Verbandsgebiet eine an sich ihnen selbst aufzuerlegende Unterhaltungspflicht abgenommen wird, wenn die Gemeinde Mitglied des Unterhaltungsverbands ist (wie BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 29). 3. Die Teilnahme eines Grundstücks am großen Wasserkreislauf ist kein Sachgrund, der eine Umlage der Verbandsbeiträge im Einklang mit der Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung nach Art. 104a ff. GG rechtfertigen kann, weil sie keine konkret-individuelle Zurechnung des mit der Umlage belasteten Vorteils zum Kreis der Belasteten ermöglicht. 4. Dass die Umlage der Verbandsbeiträge nach § 56 Abs. 1 WG LSA gegenüber den Eigentümern von Grundstücken im Verbandsgebiet unabhängig davon festgesetzt werden kann, ob die Grundstücke tatsächlich einen Wasserzufluss zu den zu unterhaltenden Gewässern verursachen, ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung gerechtfertigt und deshalb mit Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Grundsatz der Belastungsgleichheit vereinbar. 5. Es ist verfassungsrechtlich zwingend geboten, die Umlage der Verbandsbeiträge nach § 56 Abs. 2 WG LSA i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 2 KAG LSA wegen Unbilligkeit der Einziehung im Einzelfall zu erlassen, wenn feststeht, dass ein Grundstück keinen Wasserzufluss zu den zu unterhaltenden Gewässern verursacht und der Grundstückseigentümer deshalb von der Gewässerunterhaltung keinen Vorteil hat.
- BVerwG, Urt. v. 26.04.2012 – 7 C 11/11
Die dingliche Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband erlischt mit dem Verlust des Eigentums; das gilt auch für den Fall der Eigentumsaufgabe.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 8 WVG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 8 WVG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.