Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien
YUGSTRGHG · 8 Normen
- § 1Pflicht zur Zusammenarbeit
- § 2Verhältnis zu nationalen Strafverfahren
- § 3Überstellung und Durchbeförderung
- § 4Sonstige Rechtshilfe
- § 5Rechtshilfe durch Vollstreckung
- § 6Vorrechte und Immunitäten
- § 8Inkrafttreten
Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.