§ 5 – Rechtshilfe durch Vollstreckung
YUGSTRGHG · Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 12.05.2015 – 2 BvR 2954/10ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150512.2bvr295410
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