§ 5 – Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

ZAHNTECHAUSBV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker und zur Zahntechnikerin

(1)Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2.integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
(2)Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1.Erstellen von Arbeitsunterlagen einschließlich Umsetzen in Kieferbewegungssimulatoren in konventioneller und optisch-elektronischer Form sowie deren Archivierung,
2.sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von partiellem Zahnersatz,
3.sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von totalem Zahnersatz,
4.sowohl Herstellen als auch Wiederherstellen von festsitzendem Zahnersatz,
5.sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von bedingt herausnehmbarem Zahnersatz,
6.sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von zahntechnischen therapeutischen Geräten,
7.sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von kieferorthopädischen Geräten,
8.Handhaben sowohl von Epithesen als auch von Obturatoren,
9.Beurteilen und Umsetzen von funktionalen und ästhetischen Kunden- und Patientenanforderungen,
10.Erfassen der extra- und intraoralen stomatognathen Patientensituation durch optische und taktile Verfahren,
11.Durchführen vorbereitender Maßnahmen zur navigierten zahnmedizinischen Implantation,
12.Auswählen der Herstellungsverfahren sowie Handhaben von Arbeitsmitteln,
13.Kommunizieren, insbesondere Betreuen sowohl von Kundinnen und Kunden als auch Patientinnen und Patienten sowie
14.Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen.
(3)Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1.Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
2.Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
3.Umweltschutz und Nachhaltigkeit und
4.digitalisierte Arbeitswelt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 5 ZAHNTECHAUSBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 5 ZAHNTECHAUSBV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.