§ 27

ZHG_10PRO · Prüfungsordnung nach § 10 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde

(1)Die Hauptprüfung umfaßt folgende Fächer: I.Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten,
II.Zahnärztliche Chirurgie und Röntgendiagnostik,
III.Zahnerhaltungskunde,
IV.Zahnersatzkunde,
V.Allgemeine Pathologie und Pathologie der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten,
VI.Kieferorthopädie,
VII.Arzneimittellehre.
(2)Die Hauptprüfung ist in der Regel im Laufe von sechs Wochen abzulegen. Sie soll spätestens innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten abgeschlossen sein.
(3)Die Reihenfolge, in der in den einzelnen Prüfungsfächern zu prüfen ist, bestimmt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den Prüfern.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 27 ZHG_10PRO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 27 ZHG_10PRO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.