Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
ZKG · 57 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Allgemeines Benachteiligungsverbot
- § 4Abweichende Vereinbarungen
- § 5Vorvertragliche Entgeltinformation
- § 6Inhalt der Entgeltinformation zu den maßgeblichen Zahlungskontendiensten
- § 7Inhalt der Entgeltinformation bei Paketen von Diensten oder von weiteren Produkten
- § 8Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltinformation
- § 9Form und Gestaltung der Entgeltinformation
- § 10Entgeltaufstellung während und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
- § 11Inhalt der Entgeltaufstellung
- § 12Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltaufstellung
- § 13Form und Gestaltung der Entgeltaufstellung
- § 14Allgemeine Informationspflichten der Zahlungsdienstleister
- § 15Allgemeine Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie
- § 16Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten durch die Bundesanstalt
- § 17Anforderungen an die Vergleichswebsite für Zahlungskonten, Meldepflicht für Zahlungsdienstleister
- § 18Weitere Anforderungen an die Vergleichswebsite
- § 19Verordnungsermächtigung; Verwaltungsvorschriften
- § 20Verpflichtung zur Gewährung von Kontenwechselhilfe
- § 21Ermächtigung des Kontoinhabers
- § 22Einleitung des Kontenwechsels über den empfangenden Zahlungsdienstleister
- § 23Pflichten des übertragenden Zahlungsdienstleisters
- § 24Abschluss des Kontenwechsels durch den empfangenden Zahlungsdienstleister
- § 25Haftung bei Pflichtverletzungen
- § 26Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
- § 27Verpflichtung des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
- § 28Aufforderung durch den Verbraucher
- § 29Handlungen des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
- § 30Anwendungsbereich
- § 31Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- § 32Benachteiligungsfreies Leistungsangebot und Koppelungsverbot
- § 33Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- § 34Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- § 35Ablehnung wegen eines bereits vorhandenen Zahlungskontos
- § 36Ablehnung wegen strafbaren Verhaltens oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot
- § 37Ablehnung bei früherer Kündigung wegen Zahlungsverzugs
- § 38Pflicht des kontoführenden Instituts zur Führung eines Basiskontos und zur Erbringung von Diensten in Bezug auf dieses Konto
- § 39Vereinbarung weiterer Dienstleistungen
- § 40Benachteiligungsverbot bei der Führung eines Basiskontos
- § 41Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
- § 42Kündigung durch das kontoführende Institut
- § 43Kündigungserklärung des kontoführenden Instituts
- § 44Ordentliche Kündigung durch den Kontoinhaber
- § 45Unterstützungsleistungen zu Basiskonten
- § 46Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Aufsicht
- § 47Öffentliche Informationen der Bundesanstalt
- § 48Verwaltungsverfahren
- § 49Anordnung bei unrechtmäßiger Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags, Untätigkeit und Fristversäumnis
- § 50Klage gegen die Bundesanstalt; Verordnungsermächtigung
- § 51Klage gegen den Verpflichteten
- § 52Mitteilung an die Bundesanstalt in Zivilverfahren
- § 53Bußgeldvorschriften
- Anlage 1(zu § 21 Absatz 3)
- Anlage 2(zu § 27 Absatz 2)
- Anlage 3(zu § 33 Absatz 2)
- Anlage 4(zu § 34 Absatz 4 Satz 3)
Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.