Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren
ZMV · 11 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Gegenstand der Zugänglichmachung
- § 3Formen der Zugänglichmachung
- § 4Umfang des Anspruchs
- § 5Mitwirkung der berechtigten Person
- § 6Ausführung der Zugänglichmachung
- § 7Zeitpunkt der Zugänglichmachung
- § 8Organisation
- § 9Inkrafttreten
Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.