Art. 1

ZO-_RZTE_NDV_1 · Erste Verordnung zur Änderung der Zulassungsordnung für Kassenärzte

Die Zulassungsordnung für Kassenärzte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8230-25, veröffentlichten bereinigten Fassung wird wie folgt geändert: 1. 2. a)Absatz 2 erhält folgende Fassung:"(2) Voraussetzungen für die Eintragung sinda)die Approbation als Arzt,
b)die Ableistung einer sechsmonatigen Vorbereitungszeit auf die kassenärztliche Tätigkeit."
3.4.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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