Art. 3

ZO-_RZTE_NDV_1 · Erste Verordnung zur Änderung der Zulassungsordnung für Kassenärzte

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 5 § 2 des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes vom 28. Juni 1969 (BGBl. I S. 956) auch im Land Berlin.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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