§ 254 – Stufenklage
ZPO · Zivilprozessordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Urt. v. 23.04.2026 – I ZR 41/24ECLI:DE:BGH:2026:230426UIZR41.24.0
Der Schatz von Oggersheim 1. Geschriebene oder verschriftlichte gesprochene Äußerungen einer Person oder ihre Lebensgeschichte sind nicht als vermögenswerte Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt. Dessen Schutzbereich erfasst allein Persönlichkeitsmerkmale wie das Bildnis, die Stimme und den Namen. 2. Die angemaßte Eigengeschäftsführung setzt einen Eingriff in den Zuweisungsgehalt eines dem Geschäftsherrn ausschließlich zugeordneten Rechts voraus. Wer aufgrund eines Vertragsverhältnisses gegenüber dem Berechtigten zu einer Handlung oder Unterlassung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung zuwiderhandelt, nimmt keine Geschäftsanmaßung vor (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. Februar 1984 - I ZR 226/81, NJW 1984, 2411 [juris Rn. 13]; Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 334/87, NJW-RR 1989, 1255 [juris Rn. 23 bis 25] mwN; Urteil vom 10. Mai 2006 - XII ZR 124/02, BGHZ 167, 312 [juris Rn. 35]). 3. Wird eine Unterlassungsklage zusammen mit einer Stufenklage erhoben, darf ein Teilurteil nur über die Auskunftsstufe der Stufenklage und nicht auch über den Unterlassungsantrag ergehen, soweit die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen zwischen der Unterlassungsklage und der Zahlungsstufe der Stufenklage besteht. 4. Der Erlass eines wegen der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen unzulässigen Teilurteils durch das Berufungsgericht führt im Revisionsverfahren nicht zu dessen Aufhebung, wenn nach der Entscheidung des Revisionsgerichts keine Gefahr einander widersprechender Entscheidungen mehr besteht.
- BGH, Urt. v. 21.10.2025 – EnZR 68/23ECLI:DE:BGH:2025:211025UENZR68.23.1
Offshore-Windpark 1. § 17e Abs. 1 Satz 5 EnWG 2016 schließt Ansprüche auf Ersatz von Schäden nicht aus, die nicht durch die Störung der Netzanbindung an sich verursacht worden sind, sondern die auf einer Verletzung von Nebenpflichten wie Informations- und Koordinationspflichten beruhen. 2. Die Störung der Netzanbindung einer Windenergieanlage auf See ist beendet, wenn die technische Betriebsbereitschaft der Netzanbindung wiederhergestellt ist. 3. Zur Ermittlung der Höhe der Entschädigung wegen einer Störung der Netzanbindung nach § 17e Abs. 1 Satz 1 EnWG 2016 (hier: zeitlicher Anwendungsbereich des § 17e Abs. 1 Satz 1 EnWG 2016 und Abschattungseffekt).
- BGH, Beschl. v. 08.07.2025 – II ZB 1/25ECLI:DE:BGH:2025:080725BIIZB1.25.0
Der Grundsatz der Gesamtabrechnung aufgelöster Gesellschaften (sog. Durchsetzungssperre) steht der selbständigen Geltendmachung von Auskunftsansprüchen im Rahmen einer Stufenklage nicht entgegen.
- BGH, Beschl. v. 28.05.2025 – IV ZB 24/24ECLI:DE:BGH:2025:280525BIVZB24.24.0
- BGH, Beschl. v. 15.05.2025 – VI ZR 217/24ECLI:DE:BGH:2025:150525BVIZR217.24.0
1. Wird eine Stufenklage insgesamt abgewiesen, ist die Klagepartei mit dem Wert des Hauptanspruchs, nicht aber noch zusätzlich mit dem Wert des Auskunftsanspruchs beschwert, der aufgrund seines nur vorbereitenden Charakters schon mangels Bestehens des Hauptanspruchs keinen Erfolg haben kann. In wirtschaftlicher Hinsicht unterliegt der Kläger nur mit dem Hauptanspruch (BGH, Beschluss vom 26. November 2020 - V ZR 87/20, juris Rn. 11). 2. Eine zulässige Stufenklage liegt auch dann vor, wenn der Leistungsantrag von vornherein beziffert wird, weil nach der Vorstellung des Klägers ein Mindestbetrag bereits feststeht und die Auskunftsstufe lediglich einer etwaigen Aufstockung des Mindestbetrages dienen soll (Vergleiche BGH, Urteil vom 27. März 1996 - XII ZR 83/95, NJW-RR 1996, 833, 834, juris Rn. 19 mwN).
- BGH, Urt. v. 07.05.2025 – IV ZR 173/23ECLI:DE:BGH:2025:070525UIVZR173.23.0
- BGH, Urt. v. 19.03.2025 – IV ZR 204/23ECLI:DE:BGH:2025:190325UIVZR204.23.0
- BGH, Beschl. v. 14.08.2024 – XII ZB 386/23ECLI:DE:BGH:2024:140824BXIIZB386.23.0
Beschwerdeanträge genügen den gesetzlichen Anforderungen, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Beschwerdeführers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erhellen, in welchem Umfang und mit welchem Ziel die erstinstanzliche Entscheidung angefochten werden soll (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Februar 2023 - XII ZB 351/21, FamRZ 2023, 877).
- BAG, Urt. v. 26.04.2023 – 10 AZR 137/22ECLI:DE:BAG:2023:260423.U.10AZR137.22.0
- BAG, Urt. v. 12.10.2022 – 5 AZR 135/22ECLI:DE:BAG:2022:121022.U.5AZR135.22.0
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 254 ZPO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 254 ZPO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.