§ 348a – Obligatorischer Einzelrichter

ZPO · Zivilprozessordnung

(1)Ist eine originäre Einzelrichterzuständigkeit nach § 348 Abs. 1 nicht begründet, überträgt die Zivilkammer die Sache durch Beschluss einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung, wenn 1.die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist,
2.die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und
3.nicht bereits im Haupttermin vor der Zivilkammer zur Hauptsache verhandelt worden ist, es sei denn, dass inzwischen ein Vorbehalts-, Teil- oder Zwischenurteil ergangen ist.
(2)Der Einzelrichter legt den Rechtsstreit der Zivilkammer zur Entscheidung über eine Übernahme vor, wenn 1.sich aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Sache oder die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergeben oder
2.die Parteien dies übereinstimmend beantragen.
Die Kammer übernimmt den Rechtsstreit, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 vorliegen. Sie entscheidet hierüber nach Anhörung der Parteien durch Beschluss. Eine erneute Übertragung auf den Einzelrichter ist ausgeschlossen.
(3)Auf eine erfolgte oder unterlassene Übertragung, Vorlage oder Übernahme kann ein Rechtsmittel nicht gestützt werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • BGH, Beschl. v. 23.04.2026 – II ZR 113/23ECLI:DE:BGH:2026:230426BIIZR113.23.0
  • BGH, Urt. v. 01.02.2024 – VII ZR 171/22ECLI:DE:BGH:2024:010224UVIIZR171.22.0

    § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO lässt im Falle eines in der ersten Instanz unterlaufenen Verfahrensfehlers, zu dem auch die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erstinstanzlichen Gerichts zählt, eine Zurückverweisung der Sache an das Landgericht grundsätzlich nur dann zu, wenn aufgrund des Verfahrensmangels außerdem eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672).

  • C-38/21 – VK u. a. gegen BMW Bank GmbH u. aECLI:EU:C:2023:1014

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne Kaufverpflichtung – Richtlinie 2008/48/EG – Art. 2 Abs. 2 Buchst. d – Begriff des Leasingvertrags ohne Verpflichtung zum Erwerb des Leasinggegenstands – Richtlinie 2002/65/EG – Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Buchst. b – Begriff des Vertrags über Finanzdienstleistungen – Richtlinie 2011/83/EU – Art. 2 Nr. 6 und Art. 3 Abs. 1 – Begriff des Dienstleistungsvertrags – Art. 2 Nr. 7 – Begriff des Fernabsatzvertrags – Art. 2 Nr. 8 – Begriff des außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrags – Art. 16 Buchst. l – Ausnahme vom Widerrufsrecht für Dienstleistungen im Bereich von Mietwagen – Kreditvertrag zum Kauf eines Kraftfahrzeugs – Richtlinie 2008/48 – Art. 10 Abs. 2 – Anforderungen an die Angaben, die im Vertrag enthalten sein müssen – Vermutung für die Einhaltung der Informationspflicht bei Verwendung eines Regelungsmodells für die Informationen – Keine unmittelbare horizontale Wirkung einer Richtlinie – Art. 14 Abs. 1 – Widerrufsrecht – Beginn der Widerrufsfrist bei unvollständigen oder unrichtigen Informationen – Missbräuchlicher Charakter der Ausübung des Widerrufsrechts – Verwirkung des Widerrufsrechts – Pflicht zur vorherigen Rückgabe des Fahrzeugs im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts bei einem verbundenen Kreditvertrag

  • BSG, Beschl. v. 14.10.2020 – B 4 AS 188/20 BECLI:DE:BSG:2020:141020BB4AS18820B0

    Zur Anhörung vor Übertragung eines Berufungsverfahrens auf den Berichterstatter und zur Frage der Rückübertragung auf den gesamten Berufungssenat.

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 348a ZPO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 348a ZPO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.