§ 363 – Beweisaufnahme im Ausland
ZPO · Zivilprozessordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 16.04.2025 – 1 C 19.24ECLI:DE:BVerwG:2025:160425U1C19.24.0
- BSG, Beschl. v. 24.09.2024 – B 7 AS 57/24 B, B 7 AS 58/24 BECLI:DE:BSG:2024:240924BB7AS5724B0
- BGH, Beschl. v. 21.12.2023 – III ZR 21/23ECLI:DE:BGH:2023:211223BIIIZR21.23.0
- BGH, Beschl. v. 22.07.2021 – I ZR 180/20ECLI:DE:BGH:2021:220721BIZR180.20.0
- BAG, Urt. v. 17.03.2016 – 2 AZR 110/15ECLI:DE:BAG:2016:170316.U.2AZR110.15.0
- BGH, Beschl. v. 24.07.2013 – IV ZR 110/12
- BFH, Urt. v. 11.08.2011 – V R 50/09
Beteiligt sich ein Unternehmer vorsätzlich durch Täuschung über die Identität des Abnehmers an einer Umsatzsteuerhinterziehung, um hierdurch die nach der Richtlinie 77/388/EWG geschuldete Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsmitgliedstaat zu vermeiden, ist die Lieferung nicht nach § 6a UStG steuerfrei (Anschluss an EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2010 C-285/09, R, UR 2011, 15) .
- BFH, Beschl. v. 12.02.2010 – VIII B 192/09
1. NV: Erscheint ein im EU-Ausland ansässiger Zeuge im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht und kann der Beteiligte, der sich auf den Zeugen berufen hat, nicht darlegen, dass er ohne eigenes Verschulden daran gehindert war, den Zeugen in der mündlichen Verhandlung zu stellen, kann das Gericht grundsätzlich ohne Weiteres davon ausgehen, dass der Zeuge unerreichbar ist . 2. NV: Geht das FG aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände davon aus, dass Guthaben auf einem inländischen Bankkonto nicht dem im EU-Ausland ansässigen Kontoinhaber, sondern den Klägern als eigene zuzurechnen sind, weil die Kontoeröffnung durch den ausländischen Staatsbürger ein unbeachtliches Scheingeschäft war, darf es die Höhe der Einkünfte schätzen .
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