§ 381 – Genügende Entschuldigung des Ausbleibens
ZPO · Zivilprozessordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BFH, Beschl. v. 30.03.2020 – X B 7/20ECLI:DE:BFH:2020:B.300320.XB7.20.0
1. NV: Durch den Beschluss des FG, mit dem die gegenüber einem Zeugen wegen Nichterscheinens festgesetzten Ordnungsmittel aufgehoben werden, wird ein Verfahrensbeteiligter nicht in eigenen Rechten verletzt; es fehlt ihm an der erforderlichen Beschwer. 2. NV: Die Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeteiligten besteht aber insoweit, als die ursprüngliche Anordnung, mit welcher dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt worden waren, vom FG wegen nachträglicher genügender Entschuldigung aufgehoben wird, da diese Kosten nunmehr zwangsläufig einem bzw. den Beteiligten anteilig zur Last fallen.
- BFH, Beschl. v. 11.09.2013 – XI B 111/12
NV: Gegen einen ordnungsgemäß geladenen, aber nicht erschienenen Zeugen darf ein Ordnungsgeld auch dann festgesetzt werden, wenn es der Zeugenaussage infolge Verfahrensbeendigung nicht mehr bedurfte .
- BFH, Beschl. v. 10.05.2012 – III B 223/11
NV: Legt ein ordnungsgemäß geladener Zeuge, der im zur Beweisaufnahme bestimmten Termin nicht erscheint, ein privatärztliches Attest vor, aus dem sich ergibt, dass er am Verhandlungstag arbeitsunfähig gewesen ist, so stellt dies im Sinne des § 82 FGO i.V.m. § 381 Abs. 1 Satz 1 ZPO keine genügende Entschuldigung für sein Ausbleiben im Termin dar .
- BFH, Beschl. v. 19.01.2012 – X B 37/10
NV: Gegen einen ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht zum Termin erscheint, kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, sofern das Fernbleiben nicht rechtzeitig genügend entschuldigt ist.
- BGH, Beschl. v. 22.06.2011 – I ZB 77/10
1. Für die Frage, ob das Fernbleiben einer Partei, deren persönliches Erscheinen im Termin nach § 141 ZPO angeordnet ist, genügend entschuldigt ist, kommt es nicht auf ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten an; die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO findet insoweit keine Anwendung . 2. Da ein Ordnungsgeld nur festgesetzt werden kann, wenn das unentschuldigte Ausbleiben einer Partei die Sachaufklärung erschwert und dadurch den Prozess verzögert, scheidet die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach § 141 Abs. 3 Satz 1, § 381 ZPO aus, falls eine gütliche Beilegung der Auseinandersetzung scheitert und die Erledigung des Rechtsstreits eine Beweisaufnahme in einem gesonderten Termin erfordert .
- BFH, Beschl. v. 27.08.2010 – III B 104/09
1. NV: Allein durch Vorlage eines privatärztlichen, nur die Arbeitsunfähigkeit bescheinigenden Attests wird die Reise- bzw. Verhandlungsunfähigkeit eines Zeugen nicht ausreichend dargetan . 2. NV: Die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen einen nicht erschienenen Zeugen ist grundsätzlich auch dann geboten, wenn sich seine Vernehmung als entbehrlich erweist .
- BFH, Beschl. v. 18.08.2010 – I B 110/10
NV: Soll ein Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer Vermögensverwaltungs und Immobilienverwaltungs GmbH als Zeuge vernommen werden, ist der bloße Hinweis, er sei weder von der GmbH noch deren jetzigen Geschäftsführer von der Schweigepflicht entbunden worden, keine ordnungsgemäße Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht i.S.d. § 386 Abs. 1 ZPO. Es bedarf vielmehr entweder einer Versicherung nach § 386 Abs. 2 ZPO oder weiterer Substantiierung, dass er bei seiner Vernehmung Tatsachen hätte offenbaren müssen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Anwalt anvertraut wurden .
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 381 ZPO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 381 ZPO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.