§ 511 – Statthaftigkeit der Berufung
ZPO · Zivilprozessordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 22.04.2026 – IV ZB 27/25ECLI:DE:BGH:2026:220426BIVZB27.25.0
- BGH, Beschl. v. 24.03.2026 – VI ZB 61/24ECLI:DE:BGH:2026:240326BVIZB61.24.0
Maßgebend für die Bemessung der Beschwer des mit seinem Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung Unterlegenen ist das von ihm hiermit geltend gemachte (wirtschaftliche) Interesse. Dieses Interesse kann regelmäßig mit einem Bruchteil des Hauptanspruchs bemessen werden, wenn mit dem Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bezüglich der Richtigkeit einer Auskunft - ebenso wie mit dem Auskunftsantrag - die Durchsetzung eines solchen Hauptanspruchs vorbereitet werden soll (hier: datenschutzrechtliche Auskunft).
- BGH, Beschl. v. 26.02.2026 – III ZB 8/25ECLI:DE:BGH:2026:260226BIIIZB8.25.0
- BGH, Beschl. v. 29.01.2026 – V ZB 39/25ECLI:DE:BGH:2026:290126BVZB39.25.1
Wird eine Klage abgewiesen, mit der der Kläger erreichen möchte, dass ein Abrechnungsbeschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG durch das Gericht ersetzt wird, bemisst sich die Beschwer des Klägers nach seinem Anteil am Nennbetrag der von ihm für zutreffend erachteten Jahresabrechnung (Fortentwicklung von Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, NJW 2024, 761 Rn. 8).
- BGH, Beschl. v. 12.11.2025 – XII ZB 287/25
- BAG, Beschl. v. 30.09.2025 – 8 AZM 19/25ECLI:DE:BAG:2025:300925.B.8AZM19.25.0
- BGH, Beschl. v. 28.05.2025 – IV ZB 24/24ECLI:DE:BGH:2025:280525BIVZB24.24.0
- BGH, Beschl. v. 27.03.2025 – I ZB 40/24ECLI:DE:BGH:2025:270325BIZB40.24.0
1. Ein Richter, der in der Vorinstanz an einem ersten Versäumnisurteil mitgewirkt hat, das im die Instanz abschließenden und nunmehr angefochtenen streitigen Urteil ohne Mitwirkung des Richters aufrechterhalten worden ist, ist nicht nach § 41 Nr. 6 ZPO von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen. 2. In einem solchen Fall kommt eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nur im Einzelfall in Betracht, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, dass der Richter nicht bereit ist, seine frühere Beurteilung ergebnisoffen zu überprüfen.
- BGH, Beschl. v. 25.03.2025 – VI ZB 32/24ECLI:DE:BGH:2025:250325BVIZB32.24.0
Zur Beschwer einer Beklagten, die zur Löschung und Unterlassung der Anfertigung von Bildern verurteilt worden ist.
- BGH, Urt. v. 25.03.2025 – VI ZR 277/24ECLI:DE:BGH:2025:250325UVIZR277.24.0
Zum Wegfall des Feststellungsinteresses bei einem Klageantrag auf Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige materielle Schäden nach einem Verkehrsunfall.
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