ErwGr. 18

AIFMD · über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010

Kein EU-AIFM sollte EU-AIF verwalten und/oder an professionelle Anleger in der Union vertreiben dürfen, sofern er nicht gemäß dieser Richtlinie zugelassen wurde. Ein gemäß dieser Richtlinie zugelassener AIFM sollte die Voraussetzungen für eine Zulassung, die in dieser Richtlinie festgelegt sind, jederzeit einhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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