ErwGr. 80

AIFMD · über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010

Delegierte Rechtsakte sollten auch erlassen werden, um die Methoden der Hebelfinanierung, einschließlich jeglicher Finanz- und/oder Rechtsstrukturen mit Beteiligung Dritter, die von dem betreffenden AIF kontrolliert werden, und die Berechnung der Hebelfinanzierung zu klären; um die Risiken, die durch die zusätzlichen Eigenmittel oder die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt werden müssen, die Kriterien für die Bestimmung der Angemessenheit der zusätzlichen Eigenmittel oder der Deckung durch die Berufshaftpflichtversicherung sowie die Vorgehensweise bei der Bestimmung fortlaufender Anpassungen der zusätzlichen Eigenmittel oder der Deckung durch die Berufshaftpflichtversicherung festzulegen. Delegierte Rechtsakte sollten außerdem erlassen werden, um die Kriterien festzulegen, anhand derer die zuständigen Behörden bewerten, ob AIFM ihren Pflichten in Bezug auf die Geschäftsführung und ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der AIF oder der Anleger der von ihnen verwalteten AIF sowie der Integrität des Marktes zu handeln, nachkommen; damit sie über die für ihre ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit erforderlichen Mittel und Verfahren verfügen und diese wirksam einsetzen; damit sie alle angemessenen Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und, wo solche Interessenkonflikte nicht vermieden werden können, zur Ermittlung, Steuerung, Beobachtung und gegebenenfalls Offenlegung dieser Interessenkonflikte treffen, um zu vermeiden, dass sich diese nachteilig auf die Interessen der AIF und ihrer Anleger auswirken, und um sicherzustellen, dass den von ihnen verwalteten AIF eine faire Behandlung zukommt; damit sie alle auf ihre Geschäftstätigkeit anwendbaren regulatorischen Anforderungen erfüllen, um das bestmögliche Interesse der AIF oder der Anleger der von ihnen verwalteten AIF und die Integrität des Marktes zu fördern; und um alle Anleger der AIF fair zu behandeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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