ErwGr. 82

AIFMD · über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010

Delegierte Rechtsakte sollten ebenfalls erlassen werden, um die Anforderungen festzulegen, die AIFM erfüllen müssen, wenn sie in derartige Verbriefungsinstrumente investieren; um Verfahren für eine ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung, Kontroll- und Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf die elektronische Datenverarbeitung sowie angemessene interne Kontrollverfahren festzulegen; um die Verfahren für eine ordnungsgemäße Bewertung der Vermögenswerte und die Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteil des AIF, die beruflichen Gewährleistungen, die die externe Bewertungsstelle bieten können muss, und die angemessene Häufigkeit für die Durchführung von Bewertungen offener AIF festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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