ErwGr. 109

BATTERIE_VO · über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

Um die Sammlung zu maximieren und die Sicherheitsrisiken zu verringern, sollte die Kommission die Durchführbarkeit und die potenziellen Vorteile der Einrichtung eines Pfandsystems für Batterien, insbesondere für Allzweck-Gerätebatterien, bewerten. Nationale sowie harmonisierte unionsweite Pfandsysteme sollten in diese Bewertung einbezogen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.05.2026

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