ErwGr. 79

BATTERIE_VO · über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

Einige der in der Batterieerzeugung verwendeten Rohstoffe, wie Kobalt, Lithium und natürlicher Grafit, gelten — wie die Kommission in ihrer Mitteilung vom 3. September 2020 mit dem Titel „Widerstandsfähigkeit der EU bei kritischen Rohstoffen: Einen Pfad hin zu größerer Sicherheit und Nachhaltigkeit abstecken“ festgestellt hat — für die Union als kritische Rohstoffe, und ihre nachhaltige Beschaffung ist Voraussetzung dafür, dass das Batterie-Ökosystem der EU angemessen funktioniert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.05.2026

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