Art. 17

BRUESSEL_IA · über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

(1)Bilden ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag, den eine Person, der Verbraucher, zu einem Zweck geschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dieser Person zugerechnet werden kann, den Gegenstand des Verfahrens, so bestimmt sich die Zuständigkeit unbeschadet des Artikels 6 und des Artikels 7 Nummer 5 nach diesem Abschnitt, a) wenn es sich um den Kauf beweglicher Sachen auf Teilzahlung handelt, b) wenn es sich um ein in Raten zurückzuzahlendes Darlehen oder ein anderes Kreditgeschäft handelt, das zur Finanzierung eines Kaufs derartiger Sachen bestimmt ist, oder c) in allen anderen Fällen, wenn der andere Vertragspartner in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine solche auf irgendeinem Wege auf diesen Mitgliedstaat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Mitgliedstaats, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.
(2)Hat der Vertragspartner des Verbrauchers im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats keinen Wohnsitz, besitzt er aber in einem Mitgliedstaat eine Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung, so wird er für Streitigkeiten aus ihrem Betrieb so behandelt, wie wenn er seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats hätte.
(3)Dieser Abschnitt ist nicht auf Beförderungsverträge mit Ausnahme von Reiseverträgen, die für einen Pauschalpreis kombinierte Beförderungs- und Unterbringungsleistungen vorsehen, anzuwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • C-440/23 – FB gegen European Lotto and Betting Ltd und Deutsche Lotto-und Sportwetten ltdECLI:EU:C:2026:299

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 56 AEUV – Freier Dienstleistungsverkehr – Inhaber einer von einem Mitgliedstaat erteilten Lizenz für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen – Regelung eines anderen Mitgliedstaats, die die Veranstaltung von Online-Glücksspielen von einer Erlaubnis abhängig macht – Zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses – Virtuelle Automatenspiele – Zweitlotterien – Erstattung verlorener Einsätze – Rechtsmissbrauch

  • BGH, Beschl. v. 10.12.2025 – II ZR 129/24ECLI:DE:BGH:2025:101225BIIZR129.24.0

    Die Erhebung einer Klage auf Schadensersatz, die auf Rückabwicklung einer Kapitalanlage (hier: atypisch stille Gesellschaft) zielt, kann als eine materiell-rechtliche Kündigungserklärung eines Gesellschaftsverhältnisses ausgelegt werden (Anschluss an BGH, Beschluss vom 23. September 2014 - II ZR 373/13, juris Rn. 15; Urteil vom 19. November 2013 - II ZR 320/12, juris Rn. 32; Urteil vom 19. November 2013 - II ZR 383/12, BGHZ 199, 104 Rn. 32).

  • BGH, Urt. v. 07.10.2025 – II ZR 112/24ECLI:DE:BGH:2025:071025UIIZR112.24.0

    Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Abl. vom 12. November 2019/C 384 I./01) in Verbindung mit Art. 216 AEUV steht nach dem Ablauf der Übergangsfrist (Art. 126 AA) der Anwendung des Art. 18 Abs. 1 EuGVVO im Klageverfahren gegen einen Beklagten mit Sitz in Großbritannien nicht entgegen.

  • C-183/23 – Credit Agricole Bank Polska SA gegen ABECLI:EU:C:2024:297

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 6 Abs. 1 – Anwendungsbereich – Vertrag, den ein Verbraucher, der Staatsangehöriger eines Drittstaats ist, mit einer Bank mit Sitz in einem Mitgliedstaat geschlossen hat – Klage gegen diesen Verbraucher – Gericht des letzten bekannten Wohnsitzes dieses Verbrauchers im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • C-104/22 – Lännen MCE Oy gegen Berky GmbH und Senwatec Gmbh & Co. KgECLI:EU:C:2023:343

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsmarke – Verordnung (EU) 2017/1001 – Art. 125 Abs. 5 – Internationale Zuständigkeit – Verletzungsklage – Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem eine Verletzungshandlung begangen worden ist oder droht – Von einer Suchmaschine, die eine nationale Top-Level-Domain verwendet, angezeigte Werbung – Werbung, die das geografische Liefergebiet nicht präzisiert – Zu berücksichtigende Kriterien

  • C-177/22 – JA gegen Wurth Automotive GmbHECLI:EU:C:2023:185

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Zuständigkeit bei Verbrauchersachen – Begriff ‚Verbraucher‘ – Verhalten einer die Verbrauchereigenschaft beanspruchenden Person, das bei der anderen Vertragspartei den Eindruck erwecken kann, dass sie zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken handelt

  • C-604/20 – ROI Land Investments Ltd gegen FDECLI:EU:C:2022:807

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 6 – Beklagter, der keinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat – Art. 17 – Zuständigkeit bei Verbrauchersachen – Begriff der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit – Art. 21 – Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge – Begriff des Arbeitgebers – Unterordnungsverhältnis – Verordnung (EG) Nr. 593/2008 – Anwendbares Recht – Art. 6 – Individualarbeitsvertrag – Zwischen einem Arbeitnehmer und einem dritten Unternehmen geschlossene Patronatsvereinbarung, mit der die Erfüllung der Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber gesichert wird

  • C-251/20 – Gtflix Tv gegen DRECLI:EU:C:2021:1036

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 7 Nr. 2 – Besondere Zuständigkeit für Verfahren, die eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben – Veröffentlichung angeblich verunglimpfender Äußerungen über eine Person im Internet – Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs – Gerichte eines jeden Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die hochgeladenen Inhalte zugänglich sind oder waren

  • C-296/20 – Commerzbank AG gegen E.OECLI:EU:C:2021:784

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen – Zivil- und Handelssachen – Lugano‑II-Übereinkommen – Art. 15 Abs. 1 Buchst. c – Zuständigkeit bei Verbrauchersachen – Verlegung des Wohnsitzes des Verbrauchers in einen anderen durch das Übereinkommen gebundenen Staat

  • C-519/19 – Ryanair DAC gegen DelayFixECLI:EU:C:2020:933

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Luftbeförderungsvertrag – Gerichtsstandsklausel, die der Fluggast in seiner Eigenschaft als Verbraucher vertraglich vereinbart hat – Forderung des Fluggasts gegen die Fluggesellschaft – Abtretung dieser Forderung an eine Inkassogesellschaft – Möglichkeit für die Fluggesellschaft, sich gegenüber der Gesellschaft, an die der Fluggast seine Forderung abgetreten hat, auf die Gerichtsstandsklausel zu berufen – Richtlinie 93/13/EWG

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