ErwGr. 57

CRA · über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung)

Um die Verfahren zur Behandlung von Schwachstellen transparenter zu machen und um sicherzustellen, dass die Nutzer nicht gezwungen sind, neue Funktionsaktualisierungen zu installieren, nur um die neuesten Sicherheitsaktualisierungen zu erhalten, sollten die Hersteller dafür Sorge tragen, dass neue Sicherheitsaktualisierungen, soweit technisch machbar, getrennt von Funktionsaktualisierungen bereitgestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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Kann ich ErwGr. 57 CRA direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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