ErwGr. 58

CRA · über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung)

In der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 20. Juni 2023 über eine „Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit“ heißt es, dass die Union durch einen gemeinsamen strategischen Rahmen für die wirtschaftliche Sicherheit der Union die Vorteile ihrer wirtschaftlichen Offenheit maximieren und gleichzeitig die Risiken aus wirtschaftlichen Abhängigkeiten von Anbietern mit hohem Risiko minimieren muss. Abhängigkeiten von risikoreichen Anbietern von Produkten mit digitalen Elementen können ein strategisches Risiko darstellen, das auf Unionsebene angegangen werden muss, insbesondere wenn die Produkte mit digitalen Elementen für die Verwendung durch die in Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2022/2555 genannten wesentlichen Einrichtungen bestimmt sind. Diese Risiken können unter anderem mit der für den Hersteller geltenden Gerichtsbarkeit, den Merkmalen seines Unternehmenseigentums und den von Kontrolle bestimmten Beziehungen zu der Regierung eines Drittlands, in dem er niedergelassen ist, zusammenhängen, insbesondere wenn das Drittland Wirtschaftsspionage betreibt oder unverantwortliches staatliches Verhalten im Cyberspace an den Tag legt und seine Gesetze einen willkürlichen Zugang zu Geschäftsvorgängen oder Unternehmensdaten jeglicher Art, einschließlich wirtschaftlich sensibler Daten, ermöglichen und unter Umständen nachrichtendienstliche Verpflichtungen auferlegen, ohne dass es demokratische Schutzmechanismen, Kontrollmechanismen, ordnungsgemäße Verfahren oder das Recht auf Anrufung eines unabhängigen Gerichts gibt. Bei der Bestimmung der Erheblichkeit eines Cybersicherheitsrisikos im Sinne dieser Verordnung sollten die Kommission und die Marktüberwachungsbehörden im Rahmen ihrer in dieser Verordnung festgelegten Zuständigkeiten auch nichttechnische Risikofaktoren berücksichtigen, insbesondere solche, die als Ergebnis von koordinierten Risikobewertungen in Bezug auf die Sicherheit der Lieferketten auf Ebene der Union, die gemäß Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2022/2555 durchgeführt werden, ermittelt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 58 CRA und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 58 CRA direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.