CRD4 · über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG
Die fehlende Überwachung von Management-Entscheidungen durch Leitungsorgane ist zu einem Teil auf "Gruppendenken" zurückzuführen. Eine Ursache hierfür ist der Mangel an Diversität bei der Zusammensetzung des Leitungsorgans. Um den Mitgliedern der Leitungsorgane von Instituten eine unabhängige Meinungsbildung und kritisches Hinterfragen von Management-Entscheidungen zu erleichtern, sollten diese Organe in Bezug auf Alter, Geschlecht, geografische Herkunft sowie Ausbildungs- und Berufshintergrund deshalb so zusammengesetzt sein, dass vielfältige Auffassungen und Erfahrungen vertreten sind. Um die Bevölkerung angemessen abzubilden, ist vor allem ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis von Bedeutung. Insbesondere sollten Institute, die einen Schwellenwert in Bezug auf die Vertretung der betreffenden Minderheit nicht erreichen, vorrangig geeignete Maßnahmen ergreifen. Die Arbeitnehmervertretung in Leitungsorganen könnte ebenfalls als positive Möglichkeit zur Verbesserung der Diversität gesehen werden, da hiermit zusätzlich eine wichtige Perspektive und echtes Wissen über die interne Arbeitsweise der Institute geboten werden. Stärker diversifizierte Leitungsorgane dürften die Geschäftsleitung wirksamer überwachen und so zu einer verbesserten Risikokontrolle und zu größerer Widerstandsfähigkeit der Institute beitragen. Aus diesem Grund sollte eines der Kriterien für die Zusammensetzung von Leitungsorganen die Diversität sein. Institute sollten auch bei ihrer allgemeineren Einstellungspolitik auf Diversität achten. Im Rahmen dieser Politik sollten Institute beispielsweise ermutigt werden, Bewerber beider Geschlechter in die engere Wahl einzubeziehen.
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