ErwGr. 66

CRD4 · über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG

Um zu gewährleisten, dass die Gestaltung der Vergütungspolitik Teil des Risikomanagements des Instituts ist, sollte sie vom Leitungsorgan beschlossen und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Vergütungsregelungen dieser Richtlinie sollten den Unterschieden zwischen den verschiedenen Arten von Instituten Rechnung tragen und ihre Größe und interne Organisation sowie Art, Umfang und Komplexität ihrer Geschäfte in angemessener Weise berücksichtigen. Es wäre insbesondere unverhältnismäßig, von bestimmten Arten von Wertpapierfirmen die Einhaltung sämtlicher Grundsätze zu verlangen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 66 CRD4 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 66 CRD4 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.