Art. 275 – Ursprungsrisikomethode

CRR · über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012

(1)Der Forderungswert ist der Nominalwert jedes Instruments multipliziert mit den in Tabelle 3 genannten Prozentsätzen. Tabelle 3 Ursprungslaufzeit Zinskontrakte Wechselkurs- und Goldkontrakte Höchstens ein Jahr 0,5 % 2 % Mehr als ein Jahr, höchstens zwei Jahre 1 % 5 % Zusätzliche Berücksichtigung jedes weiteren Jahres 1 % 3 %
(2)Zur Berechnung des Forderungswerts von Zinskontrakten darf ein Institut entweder die Ursprungs- oder die Restlaufzeit verwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 275 CRR und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 275 CRR direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.