Art. 40 – Abzug negativer Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

CRR · über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012

Der gemäß Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe d in Abzug zu bringende Betrag wird nicht durch eine Erhöhung des Betrags der von der künftigen Rentabilität abhängigen latenten Steueransprüche oder durch andere zusätzliche Steuereffekte verringert, die eintreten könnten, wenn Wertberichtigungen auf den Betrag der in Titel II Kapitel 3 Abschnitt 3 genannten erwarteten Verlustbeträge ansteigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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