Art. 442 – Kreditrisikoanpassungen

CRR · über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012

Bezüglich des Kredit- und des Verwässerungsrisikos legen die Institute folgende Informationen offen:
a)für Rechnungslegungszwecke die Definitionen von "überfällig" und "wertgemindert",
b)eine Beschreibung der bei der Bestimmung von spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen angewandten Ansätze und Methoden,
c)den Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Rechnungslegungsaufrechnungen und ohne Berücksichtigung der Wirkung der Kreditrisikominderung, sowie den nach Forderungsklassen aufgeschlüsselten Durchschnittsbetrag der Risikopositionen während des Berichtszeitraums,
d)die geografische Verteilung der Risikopositionen, aufgeschlüsselt nach wichtigen Gebieten und wesentlichen Forderungsklassen, gegebenenfalls mit näheren Angaben,
e)die Verteilung der Risikopositionen auf Wirtschaftszweige oder Arten von Gegenparteien, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen sowie Angaben der Risikopositionen gegenüber KMU, gegebenenfalls mit näheren Angaben,
f)die Aufschlüsselung aller Risikopositionen nach Restlaufzeit und Forderungsklassen, gegebenenfalls mit näheren Angaben,
g)aufgeschlüsselt nach wesentlichen Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien die Beträge der i) wertgeminderten und überfälligen Risikopositionen, getrennt aufgeführt, ii) spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen, iii) Aufwendungen für spezifische und allgemeine Kreditrisikoanpassungen während des Berichtszeitraums,
h)die Höhe der wertgeminderten und überfälligen Risikopositionen, getrennt aufgeführt und aufgeschlüsselt nach wesentlichen geografischen Gebieten, wenn praktikabel einschließlich der Beträge der spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen für jedes geografische Gebiet,
i)die getrennt dargestellte Abstimmung von Änderungen der spezifischen und der allgemeinen Kreditrisikoanpassungen für wertgeminderte Risikopositionen. Die Informationen müssen Folgendes umfassen: i) eine Beschreibung der Art der spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen, ii) die Eröffnungsbestände, iii) die während des Berichtszeitraums aus den Kreditrisikoanpassungen entnommenen Beträge, iv) die während des Berichtszeitraums eingestellten oder rückgebuchten Beträge für geschätzte wahrscheinliche Verluste aus Risikopositionen, etwaige andere Berichtigungen, einschließlich derjenigen durch Wechselkursunterschiede, Zusammenfassung von Geschäftstätigkeiten, Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen und Übertragungen zwischen Risikovorsorgebeträgen, (v) die Abschlussbestände.
Direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung übernommene spezifische Kreditrisikoanpassungen werden gesondert offengelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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