ErwGr. 85

CRR · über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012

Ausfallfonds der ZGP sind Mechanismen, die eine Aufteilung (Umlage) von Verlusten zwischen den Clearingmitgliedern der ZGP ermöglichen. Sie werden genutzt, wenn die nach Ausfall eines Clearingmitglieds eintretenden Verluste der ZGP höher sind als die Einschüsse und die Beiträge des betreffenden Clearingmitglieds zum Ausfallfonds sowie jeglicher sonstige Schutzmechanismus, den die ZGP vor einem Zugriff auf die Beiträge der anderen Clearingmitglieder zum Ausfallfonds nutzen kann. Vor diesem Hintergrund ist das Verlustrisiko aufgrund von Risikopositionen aus Beiträgen zu Ausfallfonds höher als das Risiko aus Handelsrisikopositionen. Deshalb sollten für diese Art von Risikopositionen höhere Eigenmittelanforderungen gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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