ErwGr. 87

CRR · über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012

Die Überprüfung der Behandlung des Gegenparteiausfallrisikos und insbesondere die Festlegung höherer Eigenmittelanforderungen für bilaterale Derivatkontrakte, deren höheres Risiko für das Finanzsystem besser reflektiert werden soll, ist fester Bestandteil der Anstrengungen der Kommission zur Schaffung effizienter, sicherer und solider Derivatemärkte. Somit ergänzt diese Verordnung die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (14).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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