ErwGr. 48

CRR3 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor)

Das außergewöhnliche und beispiellose Tempo der geldpolitischen Straffung nach der COVID-19-Pandemie könnte zu einer erheblichen Volatilität auf den Finanzmärkten führen. Zusammen mit der erhöhten Unsicherheit, die zu höheren Renditen für Staatsschuldtitel führt, könnte dies wiederum zu nicht realisierten Verlusten bei Beständen bestimmter Institute an Staatsschuldtiteln führen. Um die erheblichen negativen Auswirkungen der Volatilität an Märkten für Zentralstaatsschuldtitel auf Eigenmittel von Instituten und damit auf die Kreditvergabefähigkeit von Instituten abzumildern, sollte ein vorübergehender aufsichtlicher Korrekturposten wieder eingeführt werden, der diese Auswirkungen teilweise neutralisieren würde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.08.2024

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