Art. 51 – Sicherheitsziele der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Es wird ein europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung konzipiert, um — soweit zutreffend — mindestens die folgenden Sicherheitsziele zu verwirklichen:
a)Gespeicherte, übermittelte oder anderweitig verarbeitete Daten werden während des gesamten Lebenszyklus des IKT-Produkts, -Dienstes oder -Prozesses gegen eine zufällige oder unbefugte Speicherung, Verarbeitung oder Preisgabe sowie gegen einen zufälligen oder unbefugten Zugriff geschützt.
b)Gespeicherte, übermittelte oder anderweitig verarbeitete Daten werden während des gesamten Lebenszyklus des IKT-Produkts, -Dienstes oder -Prozesses vor Zerstörung, Verlust, Änderung oder Nichtverfügbarkeit — gleich, ob sie zufällig oder unbefugt erfolgt sind — geschützt.
c)Befugte Personen, Programme oder Maschinen haben nur Zugriff auf die Daten, Dienste oder Funktionen, zu denen sie zugangsberechtigt sind.
d)Bekannte Abhängigkeiten und Sicherheitslücken werden ermittelt und dokumentiert.
e)Es wird protokolliert, auf welche Daten, Dienste oder Funktionen zu welchem Zeitpunkt von wem zugegriffen wurde und welche Daten, Funktionen oder Dienste zu welchem Zeitpunkt von wem genutzt oder anderweitig verarbeitet worden sind.
f)Es kann überprüft werden, auf welche Daten, Dienste oder Funktionen zu welchem Zeitpunkt und von wem zugegriffen wurde oder wer zu welchem Zeitpunkt Daten, Dienste oder Funktionen genutzt oder anderweitig verarbeitet hat.
g)Es wird nachgeprüft, dass IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse keine bekannten Sicherheitslücken aufweisen.
h)Bei einem physischen oder technischen Sicherheitsvorfall werden die Daten, Dienste und Funktionen zeitnah wieder verfügbar gemacht und der Zugang zu ihnen zeitnah wieder hergestellt.
i)Es wird nachgeprüft, dass IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse sind durch Voreinstellungen und Technikgestaltung sicher sind.
j)IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse werden mit aktueller Software und Hardware, die keine allgemein bekannten Sicherheitslücken aufweisen, bereitgestellt und mit Mechanismen für sichere Updates ausgestattet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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