ErwGr. 19

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Angesichts der zunehmenden Bedrohungen und Herausforderungen, mit denen die Union im Bereich der Cybersicherheit konfrontiert ist, sollten die Mittelzuweisungen für die ENISA erhöht werden, damit ihre finanzielle und personelle Ausstattung ihrer größeren Rolle und ihren umfangreicheren Aufgaben sowie ihrer wichtigen Stellung im Ökosystem der Organisationen gerecht werden kann, die das digitale Ökosystem der Union verteidigen, sodass die ENISA die ihr mit dieser Verordnung übertragenen Aufgaben wirksam erfüllen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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