ErwGr. 16

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Seit der Verabschiedung der Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union im Jahr 2013 und der letzten Überarbeitung des Mandats der ENISA hat sich der gesamtpolitische Rahmen deutlich verändert, da das globale Umfeld nun von größeren Unwägbarkeiten und geringerer Sicherheit geprägt ist. Vor diesem Hintergrund und im Kontext der positiven Entwicklung der Rolle der ENISA als ein Bezugspunkt für Beratung und Sachkenntnis und als Vermittlerin in Bezug auf Zusammenarbeit und den Aufbau von Fähigkeiten sowie angesichts der neuen Unionspolitik im Bereich der Cybersicherheit muss das Mandat der ENISA im Hinblick auf ihre neue Rolle im veränderten Cybersicherheitsökosystem überarbeitet werden, damit sie die Union wirksam dabei unterstützen kann, auf die Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit zu reagieren, die sich aus der grundlegend veränderten Cyberbedrohungslandschaft ergeben und für die — wie in der Bewertung der ENISA bestätigt — das laufende Mandat nicht ausreicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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