ErwGr. 14

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) wurde die ENISA als Beitrag zu den Zielen errichtet, innerhalb der Union eine hohe und effektive Netz- und Informationssicherheit zu gewährleisten und eine Kultur der Netz- und Informationssicherheit zu entwickeln, die Bürgern, Verbrauchern, Unternehmen und öffentlicher Verwaltung zugute kommt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1007/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) wurde das Mandat der ENISA bis März 2012 verlängert. Durch die Verordnung (EU) Nr. 580/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) wurde das Mandat der ENISA nochmals bis zum 13. September 2013 verlängert. Mit der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Mandat der ENISA bis zum 19. Juni 2020 verlängert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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