ErwGr. 11

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Moderne IKT-Produkte und -Systeme weisen oft einen oder mehrere von Dritten entwickelte Technologien und Bestandteile wie Software-Module, Bibliotheken oder Programmierschnittstellen auf und sind von diesen abhängig. Diese „Abhängigkeit“ könnte zusätzliche Risiken im Bereich der Cybersicherheit bergen, da sich Sicherheitslücken in Bestandteilen Dritter auch auf die Sicherheit von IKT-Produkten, -Diensten, und -Prozessen auswirken könnten. In vielen Fällen ermöglicht die Aufdeckung und Dokumentierung solcher „Abhängigkeiten“ den Endnutzern von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen die Verbesserung ihres Risikomanagements im Bereich der Cybersicherheit, indem beispielsweise die Behandlung von Sicherheitslücken im Bereich der Cybersicherheit durch die Nutzer und deren Abhilfeverfahren verbessert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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