ErwGr. 29

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Die ENISA sollte als Anreiz für die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor, vor allem als Beitrag zum Schutz kritischer Infrastrukturen, den Informationsaustausch in und zwischen Sektoren, vor allem in den in Anhang II der Richtlinie (EU) 2016/1148 genannten Sektoren, unterstützen, indem sie bewährte Verfahren und Leitfäden zu den verfügbaren Instrumenten und Verfahren bereitstellt und aufzeigt, wie regulatorische Fragen im Zusammenhang mit der Informationsweitergabe geklärt werden können, wobei dies beispielsweise durch die Erleichterung des Aufbaus sektorbezogener Informationsaustausch- und -analysezentren (Information Sharing and Analysis Centres) erreicht werden soll.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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