ErwGr. 27

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Die ENISA sollte die Mitgliedstaaten im Bereich der Sensibilisierung und Ausbildung in Bezug auf die Cybersicherheit unterstützen, indem sie eine engere Koordinierung und den Austausch von bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten fördert. Diese Unterstützung könnte darin bestehen, dass sie ein Netz von nationalen Bildungskontaktstellen und eine Ausbildungsplattform zur Cybersicherheit entwickelt. Das Netz der nationalen Bildungskontaktstellen könnte im Rahmen des Netzes der nationalen Verbindungsbeamten betrieben werden und einen Ausgangspunkt für die zukünftige Koordinierung innerhalb der Mitgliedstaaten bilden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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