ErwGr. 24

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Die ENISA hat grundsätzlich die Aufgabe, die einheitliche Umsetzung des einschlägigen Rechtsrahmens, vor allem die wirksame Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 und anderer maßgeblicher Rechtsakte zu Aspekten der Cybersicherheit, zu unterstützen, was für die Stärkung der Abwehrfähigkeit gegen Cyberangriffe unerlässlich ist. Angesichts der sich rasch weiterentwickelnden Bedrohungen für die Cybersicherheit ist klar, dass die Mitgliedstaaten beim Aufbau der Abwehrfähigkeit gegen Cyberangriffe durch ein umfassenderes und ressortübergreifendes Konzept unterstützt werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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