ErwGr. 23

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Der öffentliche Kern des offenen Internets, d. h. seine wichtigsten Protokolle und Infrastrukturen, die ein globales öffentliches Gut sind, stellt die wesentlichen Funktionen des Internets als Ganzes bereit und bildet die Grundlage für dessen normalen Betrieb. Die ENISA sollte die Sicherheit und Stabilität dieses öffentlichen Kerns des offenen Internets unterstützen, unter anderem — aber nicht beschränkt auf — die wichtigsten Protokolle (insbesondere DNS, BGP und IPv6), den Betrieb des „Domain Name System“ (DNS) (wie den Betrieb aller Domänen der obersten Ebene) und den Betrieb der Root-Zone.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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